| Auskommen mit dem Einkommen |
![]() |
|
Krankenversicherung tut notEine Krankenversicherung gehört zu den unverzichtbaren Vorsorgemaßnaahmen. Unser Staat hat uns insofern die Entscheidungsgewalt darüber abgenommen, als es eine "Versicherungspflicht" gibt. Dies gilt jedenfalls für alle diejenigen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Auch Arbeitslose und Hartz-IV Empfänger sind automatisch krankenversichert. Wenn Sie selbständig sind oder eine bestimmte Einkommenshöhe erreichen, sind Sie von der Pflichtversicherung befreit. Mehr zur aktuellen Einkommensgrenze unter Aktuelles. Dann können Sie sich allerdings freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern. Und gleichgültig, ob gesetzlich oder privat - eine Krankenversicherung sollte auf jeden Fall sein. Die Ausgaben hierfür können zwar höchst unterschiedlich sein, sind aber auf jeden Fall immer weitaus günstiger als eine einzige Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Gehen wir zunächst einmal davon aus, dass Sie aufgrund Ihres beruflichen Status krankenversicherungspflichtig sind. Nun kommt die gute Nachricht: Sie haben die Wahl! Die Wahl zwischen allen auf dem Markt tätigen gesetzlichen Krankenkassen. Die schlechtere Nachricht ist: seit dem 1. Januar 2009 erheben alle Krankenkassen dengleichen Beitrag in Höhe von 14,9% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Der Beitrag wird mit 7% von Ihrem Arbeitgeber getragen (der sogennante Arbeitgeberanteil), Ihr Anteil beträgt 7,9%. Neuerdings ist von Zusatzbeiträgen die Rede. Mehrere Krankenkassen, allen voran die große DAK, aber auch mehrere Betriebskrankenkassen, erheben diesen vom Gesetzgeber zulässigen Zusatzbeitrag, vorerst in Höhe von 8,00 EUR monatlich. Möglich sind auch hier einkommensabhängige Zusatzbeiträge, die bis zu 37,50 EUR ausmachen können. Ob es sich lohnt, deswegen die Krankenkasse zu wechseln? Entscheiden Sie selbst. Es lohnt sich auch, die Leistungen der Krankenkassen zu vergleichen, denn dort gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede, genauso wie es verschiedene Ansprüche der Versicherten an ihre Krankenversicherung gibt. Auf jeden Fall haben Sie im Fall der Erhebung eines Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn Sie noch nicht die Mindestzeit von 18 Monaten bei Ihrer Krankenkasse versichert sind. KrankenzusatzversicherungWährend Sie bei den privaten Krankenversicherungen sowieso selbst bestimmen, welche Leistungen Sie versichern wollen und sich danach dann Ihr Tarif richtet, bieten inzwischen auch fast alle gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Leistungen gegen zusätzlich Beiträge an, die sog. Zusatzkrankenversicherung. Während die gesetzlichen Kassen eine bestimmte Basisversorgung gewährleisten müssen, können die Kunden ergänzende Leistungen wie z.B. Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und vieles mehr individuell absichern. |
Newsletter BestellungBleiben Sie auf dem Laufenden über Neues und Aktuelles auf meinen Seiten. Abonnieren Sie hier kostenlos und unverbindlich meinen Newsletter! Ich versichere Ihnen, dass Ihre Daten bei mir völlig sicher sind. Ich werde sie ausschließlich zum Versand des Newsletters verwenden. |
|
|
|
||
|
Zurück von Krankenversicherung zu Vorsorge und Finanzen Zurück von Krankenversicherung zur Startseite von Private-Finanzen-Info.com | Home | Impressum |Kontakt |Über mich |
Copyright©
2007-2010 by Private-Finanzen-Info.com Die Informationen auf diesen Seiten sind nach bestem Wissen und
Gewissen zusammen gestellt worden. |
||





