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Geschäftsbedingungen bei Banken werden an EU-Recht angepasst

Jeder Kunde eines deutschen Geldinstituts erhält derzeit ein mehr oder weniger dickes Textwerk: die neuen Geschäftsbedingungen bei Banken, gültig ab 31. Oktober 2009.

Wer sich nicht die Mühe machen möchte alles durchzulesen, sollte dennoch über einige wichtige Punkte der neuen Geschäftsbedingungen informiert sein, die jeden Bank- oder Sparkassenkunden betreffen.

Haftung bei Verlust der EC-Karte

Bisher haben die Banken das Risiko des Missbrauchs bei Kartenverlust getragen. In Zukunft ändert sich das:bis 150,00 EUR haftet der Bankunde bei Verlust seiner Karte auf jeden Fall.

Nur bei Fahrlässigkeit war und bleibt das anders: dann haftet der Kunde selbst in vollem Umfang.

Also solllte man niemals seine Geheimnummer auf die Karte schreiben, oder einen Zettel im Portemonnaie verstecken, in dem sich auch die EC-Karte befindet.

Auch bei Verlust der TAN-Nummern für Online-Banking gilt: bis 150,00 EUR haftet der Kunde auf jeden Fall, darüber hinaus nur bei grober Fahrlässigkeit.

Überweisungen

Viel genauer als bisher sollten Sie in Zukunft die Angaben auf Ihren Überweisungen kontrollieren.

Die Banken nehmen keinen Abgleich mehr von Empfänger und Kontonummer vor. Wenn Sie also in der Kontonummer einen Zahlendreher oder schlicht eine falsche oder fehlende Ziffer haben, geht Ihre Überweisung ohne weiteres auf das Konto des falschen Empfängers.

Bisher haben die Banken sich darum gekümmert, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Allerdings: wie das in der Praxis aussehen wird, ist noch nicht geklärt. Denn immerhin werden Sie nach wie vor über Ihre Bank einen Antrag auf Klärung bzw. Rückbuchung stellen müssen, da Sie den Empfänger nicht kennen.

Gleichzeitig entfällt das bisher mögliche Widerrufsrecht bei Überweisungen. Einmal bei der Bank eingegangen - unabhängig davon, ob online, am Bankautomaten oder per Papierbeleg - ist ein Rückruf der Überweisung nicht mehr möglich.

Somit trägt der Absender das volle Risiko einer Falschüberweisung. Grund genug, eine Überweisung - bevor sie abgeschickt wird - doppelt und dreifach zu kontrollieren.

Auslandsgeldgeschäfte

Die neuen Geschäftsbedingungen bei Banken sind nicht nur nachteilig für die Kunden.

Beim Auslandsgeschäft z.B.können wir durchaus positive Änderungen erwarten. So sollen innerhalb Europas die Überweisungen schneller beim Empfänger ankommen. Es ist die Rede von 2 bis 4 Tagen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das in der Praxis entwickelt.

Wer regelmässige Zahlungen im Ausland zu leisten hat, kann dies in Zukunft per Lastschrift tun, ohne dafür ein Konto im jeweiligen Land zu unterhalten. Das in Deutschland geltende Widerrufsrecht gilt dann auch für die SEPA-Lastschriften.

Allerdings muss eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Buchung widerrufen werden, nicht wie bisher innerhalb 6 Wochen nach Quartalsabschluß.






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