Auskommen
mit dem
Einkommen

Abschied von der Lohnsteuerkarte

Seit 1925 gibt es in Deutschland die Lohnsteuerkarte in Papierform.

Jeder, der irgendwann einmal als Arbeitnehmer gearbeitet hat, bekam jedes Jahr automatisch von seiner Gemeindeverwaltung eine neue Karte zugeschickt.Bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses wurde die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgegeben.

Regelung für die Übergangszeit

Das ist nun bald Geschichte. Die letzte papierhafte Lohnsteuerkarte wurde für das Jahr 2010 ausgegeben,  sie galt  für das Jahr 2011 und wird auch 2012 ihre Gültigkeit behalten.

Jugendliche, die im Jahr 2012 zum ersten Mal eine Tätigkeit aufnehmen, müssen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Ausstellung einer sog. Ersatzbescheinigung beantragen, die die Funktion der Lohnsteuerkarte während der Übergangsphase übernimmt.

Geändert hat sich auch die Zuständigkeit. Waren bisher die Gemeinden zuständig, auch für nachträgliche Eintragungen und Änderungen, so wird z.B. die nachträgliche Änderung der Steuerklasse oder die Eintragung eines Steuerfreibetrages nun vom Finanzamt vorgenommen.

Wer im Jahr 2012 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigt, weil er ein zusätzliches steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis beginnt, oder weil er seine Karte verloren hat, muss ebenfalls beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Elektronisches Zeitalter

Die technischen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurden nicht rechtzeitig zum Jahreswechsel geschaffen, so dass sich die Einführung von ElStAM auf 2013 verschiebt.

Ab 2013 werden die Daten, die sich bisher auf der Lohnsteuerkarte befanden, auf elektronischem Wege von den Finanzbehörden an die Arbeitgeber übermittelt.

Dafür ist es erforderlich, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ihre Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen.

Alles andere erfolgt dann per Abruf vom Bundeszentralamt für Finanzen.

Weiterführende, ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite von Elster.


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Weiterführende Links

Finden Sie das für Sie zuständige Finanzamt


Formulare für Ihre Einkommenssteuererklärung.

ELSTERonline - das Dienstleistungsangebot der Finanzverwaltung



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