| Auskommen mit dem Einkommen |
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GEZ oder RundfunkgebührenWer zahlt seine Gebühren bei der GEZ oder neudeutsch "Gebühreneinzugszentrale" schon gerne? Obowhl wir beinahe täglich über das Fernsehprogramm schimpfen und am liebsten private Sender einschalten, nützt es alles nichts - die Gebührenpflicht erfasst jeden. Wer ein Radio, einen Fernseher oder ein Autoradio betreibt, muss sich bei der GEZ anmelden und Gebühren bezahlen. Leider entkommt man dieser Verpflichtung kaum und muss deshalb die Ausgabe bei der Planung der monatlichen Ausgaben einkalkulieren. Auch wer als Selbständiger oder Gewerbetreibender beruflich einen internetfähigen Computer verwendet, ist neuerdings gebührenpflichtig! Es gibt allerdings unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Näheres dazu
Anträge auf Gebührenbefreiung erhält man bei den Beratungsstellen der Jobcenter. Der Antrag muss nicht nur vom Antragsteller, sondern auch vom Jobcenter unterschrieben und abgestempelt werden. Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen (Hartz IV) beigefügt werden. Eine Gebührenbefreiung wird ab dem Monat, der der Antragsstellung folgt, gewährt, also auf keinen Fall rückwirkend.
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