| Auskommen mit dem Einkommen |
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Für private Altersvorsorge ist es nie zu spätIrgendwann merkt man, dass man nicht ewig jung bleibt. Diese Erkenntnis ist an sich schon schmerzhaft, und sie bringt uns ganz schnell zu der dringlichen Frage: Was ist mit meiner Altersvorsorge?Erinnern wir uns noch an den markig überzeugenden Ausspruch unseres früheren Arbeitsministers Blüm: "Die Renten sind sicher!"? Das war in den frühen 70er Jahren, als es in Deutschland Vollbeschäftigung gab, und soviele offene Stellen, dass wir Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland "importieren" mussten, um der Arbeit Herr zu werden. Wer einen Job suchte, hatte normalerweise die freie Wahl aus mehreren Angeboten, und konnte frei über sein Gehalt verhandeln. Ein Arbeitgeber, der nicht bereit war, übertariflich zu bezahlen, hatte grosse Probleme seine freien Stellen zu besetzen. Mit einiger Wehmut erinnere ich mich dieser paradiesischen Zustände. Und trotzdem - schon damals habe ich an den Worten des Herrn Blüm gezweifelt. Obwohl mein Rentenalter noch sooo weit entfernt war, begann ich bereits mit einer kleinen, privaten Altersvorsorge. Heute wissen wir, dass die Renten alles andere als sicher sind. Im Gegenteil, einige aus meiner und noch mehr aus der jüngeren Generation werden das Rentenalter vielleicht garnicht mehr erleben, weil es immer weiter hinausgeschoben wird. Das bedeutet, dass wir unbedingt private Vorsorge treffen müssen. Von Experten wird empfohlen, die Altersbezüge auf 3 Säulen zu bauen:
Gesetzliche RenteSie gibt es seit 1889 und wurde von Otto von Bismarck im Rahmen der Einführung des Sozialversicherungssystems ins Leben gerufen. Sie beruht auf einem Generationenvertrag. Das heisst, jeder Arbeitnehmer, von dessen Arbeitslohn Pflichtbeiträge abgeführt werden, Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil entrichten, und freiwillig Versicherte (wie z.B. Selbständige) finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentner. Damit ist auch gleich das Dilemma der gesetzlichen Rente erkennbar:wo viele und hohe Beiträge geleistet werden, sind die Rentenkassen voll, es können Renten gezahlt werden. Wenn aber, wie seit einigen Jahren leider, die Beschäftigungszahlen rückläufig sind, es viele Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gibt sowie Selbständige (ich erinnere in diesem Zusammenhang an die vor einiger Zeit wie Pilze aus dem Boden schiessenden "Ich-AG's" von vormals Arbeitslosen), versiegt der Strom der Beiträge in die Rentenkassen. Gleichzeitig steigen die Zahlen der Rentenempfänger, Menschen gingen lange Zeit sehr früh in den Ruhestand und zu allem Unglück (!) werden sie gleichzeitig auch noch immer älter! Das bedeutet: immer weniger Beiträge müssen auf immer mehr Empfänger aufgeteilt werden. Diese Aufgabe ist für die gesetzliche Rentenversicherung nicht lösbar. Noch immer geht die Gesetzgebung davon aus, dass der Generationenvertrag auch in Zukunft funktionieren wird, allerdings mit weniger Leistung und höheren Beiträgen. Wir gehen also sehenden Auges in eine Zunkunft, in der die finanzielle Basis unseres Ruhestandes in keiner Weise gesichert ist.
Betriebliche AltersvorsorgeDie zweite Säule unserer Altersversorgung.Es handelt sich um Versorgungsleistungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder Tod zugesagt werden. Die Finanzierung kann wahlweise durch den Arbeitgeber als freiwillige Leistung erfolgen, oder aber in Form von Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer veranlasst werden. Auf die freiwillige Leistung hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch, es sei denn, sie ist im Rahmen von tarifvertraglichen Vereinbarungen Bestandteil des Arbeitsvertrages. Jedoch hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, eine Entgeltumwandlung zu verlangen. Das bedeutet, ein Teil des Gehalts wird als Beitrag in eine sog. Direktversicherung eingezahlt. Anders als bei der privaten Altersvorsorge ist bei der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeber verantwortlich für den Abschluss eines entsprechenden Vertrages und der Abführung von Beiträgen. Der Arbeitgeber handelt für einen Dritten (dem Arbeitnehmer) und muss dessen berechtigte Interessen vertreten. Die betriebliche Altersvorsorge ist verständlicherweise an einen Arbeitsvertrag gekoppelt. Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig (d.h. vor Eintritt des Leistungsfalls) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm jedoch die Anwartschaft auf die Leistung erhalten, soweit die gesetzliche Frist auf Unverfallbarkeit erfüllt ist. Um sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einen Anreiz für die betriebliche Altersvorsorge zu bieten, gewinnt sie durch verschiedenene steuerliche Vergünstigungen an Attraktivität.. Bekanntestes Modell einer betrieblichen Altersvorsorge ist die "Riester Rente". Private AltersvorsorgeEffektiver Vermögensaufbaufür eine sichere Altersvorsorge und Schutz vor existenzbedrohenden Risiken - eine interessante Webseite, die sich mit diesen Themen beschäftigt, finden Sie hier.Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um eine rein private Vorsorge. Das bedeutet, man spart im Laufe des Erwerbslebens zusätzlich zu den bereits erwähnten Rentenmodellen Kapital an, um dann im Rentenalter über eine ergänzende monatliche Rente zu verfügen. Wobei das Wort "ergänzend" immer mehr mutiert zu "wesentlich", da mit der staatlichen Rente allein schon lange kein Auskommen mehr ist und in Zukunft noch weniger sein wird. Wie gross die Kluft zwischen dem letzten Gehalt vor Eintritt in das Rentenalter und der gesetzlichen Rente sein wird, kann man sich leicht ausrechnen lassen. Hier geht's zumBei der privaten Altersvorsorge unterscheidet man zwischen der staatlich geförderten und der nicht geförderten Vorsorge. Die staatlich geförderten Vorsorgeverträge geniessen steuerliche Vorteile und können nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden, andererseits sind sie jedoch auch pfändungssicher. Bekannteste Beispiele sind die Riester-Rente (für Arbeitnehmer) oder die Rürup-Rente (für Selbständige). Zu der nicht staatlich geförderten Altersvorsorge gehören z.B. Immobilienbesitz oder Anlagen in Aktienfonds-Sparplänen. Eine weithin beliebte und bekannte Art der privaten Altersvorsorge ist wahrscheinlich die Kapitallebensversicherung. Sie galt lange Zeit als das Non-Plus-Ultra der Kapitalanlage. Gleichwohl haben im Laufe der Zeit zunehmend Rentensparverträge und Riester-Rente ihr den Rang abgelaufen. Der Vorteil der privaten Vorsorge, welcher Art auch immer sie sein mag, liegt darin, dass Sie selbst Kapital aufbauen. Dieses angesparte Kapital plus Zinsen und Zinseszins sowie etwaiger Prämien oder Zuschüsse sammelt sich auf Ihrem Konto an und kommt Ihnen am Ende in voller Höhe zugute. Dieses Vermögen ist vererbbar, allerdings ist es leider nicht sicher vor dem Zugriff der Sozialbehörden, und kann gepfändet werden. FAZIT:Da uns die staatliche Rente kein sicheres Einkommen im Alter versprechen kann, ist es nie zu spät, für eine eigene zusätzliche Einkommensquelle im Alter zu sorgen. Sei der monatliche Beitrag auch noch so gering, je früher Sie mit einem Rentensparplan beginnen, desto höher wird Ihr Nutzen im Alter sein. |
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