| Auskommen mit dem Einkommen |
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Aktuelles 2010Beitragsbemessungsgrenze bei SozialversicherungenDie aktuelle Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze folgt jährlich der Entwicklung des Bruttolohnes je durchschnittlichen Beschäftigten des Vorjahres. Ab 1. Januar 2010 gelten folgende Sätze: Renten- und Arbeitslosenversicherung Erhöhung von 5.400 EUR auf 5.500 EUR monatl. (alte Bundesländer) Erhöhung von 4.550 EUR auf 4.650 EUR monatl. (neue Bundesländer) Kranken- und Pflegeversicherung: Einheitlicher Bemessungssatz 3.750 EUR monatl. Bei einem Bruttoverdienst, der über den genannten Beträgen liegt, wird der Höchstbeitrag auf die genannten Beträge berechnet. Ein höher verdienender Arbeitnehmer profitiert durch die "Deckelung" des Beitrags, weil er prozentual weniger Beitrag zahlen muss. Krankenversicherung Die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht von 48.600 EUR auf 49.950 EUR pro Jahr. Bei einem Bruttoverdienst, der über diese Jahresbeträge hinausgeht, entfällt die Krankenkassenpflicht. Wenn die Grenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren erreicht wurde, kommt eine freiwillige oder private Krankenversicherung in Frage. Aktuelle Änderungen im EinkommensteuerrechtBürgerentlastungsgesetz - dieses Wortgebilde wurde noch von der alten Regierung erschaffen. Welche wichtigen Änderungen beinhaltet es? Anhebung des Grundfreibetrags Der steuerliche Grundfreibetrag beim Einkommen wird von bisher 7.834 EUR auf 8.004 EUR angehoben. Ein jährliches Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bleibt demnach steuerfrei. Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen Ab 2010 können Steuerpflichtige die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit liegt bei 1.900 EUR für Arbeitnehmer und bei 2.800 EUR für Selbständige. Der Basis-Krankenschutz ist sogar in voller Höhe absetzbar, auch wenn er über die Höchstgrenze hinaus geht. Dafür kann der Steuerpflichtige dann jedoch die bisher zu berücksichtigenden sonstigen Versicherungen wie z.B. Berufsunsfähigkeit, Haftpflicht oder Unfallversicherung nicht mehr geltend machen.Kindergeld und KinderfreibetragDas Kindergeld wurde ab 1.1.2010 erhöht, und zwar um 20 EUR monatlich pro Kind. Die Kindergeldsätze liegen nun bei 184 EUR für das erste und zweite Kind, bei 190 EUR für das dritte Kind sowie bei 215 EUR ab dem vierten Kind. Auch die Kinderfreibeträge wurden erhöht, was sich allerdings nur bei einkommensstärkeren Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 60.000 EUR/p.a. (bei Alleinerziehenden bei mehr als 30.000 EUR/p.a.) bemerkbar macht. Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer TabelleIm Zusammenhang mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge wurde die Unterhaltssätze für Kinder angepasst. Die aktuelle Tabelle des Düsseldorfer OLG gilt als Richtlinie bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen. Zurück von Aktuelles zur Homepage von Private-Finanzen-Info.com |
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