Aktuelles: Änderungen für 2009
Gute Nachrichten für Ihre Finanzen!
Das Wort des Jahres 2008 mag vielleicht Finanzkrise sein, ich persönlich finde das Wort Pendlerpauschale viel sympathischer. Welche Auswirkungen hat das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts für diejenigen von uns, die mit dem Auto, mit der Bahn, mit irgendeinem Verkehrsmittel zur Arbeit fahren müssen? Bei der bisherigen Regelung, die von Anfang an umstritten war, wirkten sich nur die Entfernungskilometer steuerbegünstigt aus, die mehr als 20 km für eine einfache Strecke betrugen. Damit waren ganz klar alle diejenigen benachteiligt, die einen kürzeren Arbeitsweg haben - sie konnten keinerlei Fahrkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Aber auch diejenigen, die weitere Wege zur Arbeit haben, hatten das Nachsehen: berechnet wurde nur alles, was ab 21 km entfernt war. Wieder einmal war nur der Staat der Nutzniesser dieser Regelung.Die wurde nun - zur Freude aller Steuerzahler - gekippt. Die Finanzämter werden also rückwirkend für 2007 und 2008 wieder jeden Entfernungskilometer steuermindernd berechnen. Wichtig für Sie ist nun: wenn Sie schon einen Steuerbescheid für 2007 haben, sollten Sie vorsichtshalber sofort Einspruch dagegen einlegen. Obwohl nach bisherigen Angaben davon auszugehen ist, dass die Finanzämter automatisch neue Bescheide erstellen, sind Sie mit einem Einspruch auf der sicheren Seite. Für die Steuererklärung 2008 kommt das Gerichtsurteil gerade noch rechtzeitig, können die gefahrenen Kilometer also gleich richtig berechnet werden.
Beitragsbemessungsgrenze bei SozialversicherungenDie Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht. Ab 1. Januar 2009 gelten folgende Sätze: Renten- und Arbeitslosenversicherung Erhöhung von 5.300 EUR auf 5.400 EUR monatl. (Westen) Erhöhung von 4.500 EUR auf 4.550 EUR monatl. (neue Bundesländer) Bei einem Bruttoverdienst, der über den genannten Beträgen liegt, wird der Höchstbeitrag auf die genannten Beträge berechnet.
Krankenversicherung Die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht von 48.150 EUR auf 48.6000 EUR pro Jahr. Bei einem Bruttoverdienst, der über diese Jahresbeträge hinausgeht, entfällt die Krankenkassenpflicht. Dann kommt eine freiwillige oder private Versicherung in Frage.
Erneute Senkung des ArbeitslosenversicherungsbeitragsAb 1. Januar 2009 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicheurng erneut gesenkt und beträgt dann nur noch 2,8 % (statt bisher 3,3 %). Dieser Satz ist jedoch befristet bis zum 30.6.2010. Danach werden 3% fällig.
KindergeldAb 1.1.2009 gibt es mehr Kindergeld! Für das erste und zweite Kind beträgt der monatliche Satz 164,00 EUR (bisher 154,00 EUR)und für das dritte Kind beträgt das Kindergeld 170,00 EUR (bisher 154,00 EUR). Für jedes weitere Kind gibt es 195,00 EUR (bisher 179,00 EUR).
Wohngeld wird erhöhtGute Nachrichten auch für Bezieher von Wohngeld. Von der umfassenden Wohngeldreform profitieren insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen. Das durchschnittliche Wohngeld erhöht sich von 90 EUR auf 140 EUR. Außerdem wird im Frühjahr 2009 ein einmaliger Heizkostenzuschuß gezahlt. Dieser beträgt für 1 Person 100 EUR, für 2 Personen 130 EUR und für jede weitere Person des Haushalts weitere 25 EUR.
Ausführliche Informationen, Tabellen und Berechnungsbeispiele finden Sie hier.
Steuerbefreiung beim Neukauf von KfzBereits seit dem 15.11.2008 gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer für den Zeitraum von einem Jahr nach Kauf. Bei Erfüllung der EURO-5 und EURO-6 Norm wird die Steuerfreiheit sogar auf 2 Jahre ausgeweitet. Die Steuerbefreiung endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2010.
Gültigkeit von GutscheinenDie allseits beliebten Geschenkgutscheine hatten bisher häufig ein Manko: sie verloren nach einem Jahr ihre Gültigkeit. Jedenfalls war es das, was die Händler ihren Kunden gerne weismachen wollten. Diese Beschränkung auf 1 Jahr ist lt. des Urteils des OLG München jedoch ungültig. Nach der gesetzlichen Regelung verjährt der Anspruch aus einem Gutschein erst nach 3 Jahren. Gut zu wissen!
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