Auskommen
mit dem
Einkommen

Aktuelles 2012

Aktuelles 2012 - hier erfahren Sie, welche Auswirkungen die Änderungen zum Jahreswechsel auf viele private Haushalte haben.

Die gute Nachricht zuerst: viele Beiträge in der Sozialversicherung bleiben unverändert. Der von einigen Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag wird in 2012 gestrichen. 

Sozialversicherungen

Krankenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert wie im Vorjahr bei 15,5%. Der Arbeitgeberanteil bleibt demzufolge auch unverändert bei 7,3% , der Arbeitnehmeranteil   bei  8,2%.

Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 50.580 EUR.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz bleibt bei  3% und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz wird von 19,9 % auf 19,6% gesenkt. Als Begründung wird die positive Entwicklung der Rentenversicherung angegeben.

Beitragsbemessungsgrenzen

In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze  im neuen Jahr bei  3.825,00 EUR monatlich. Wer über 3.825,00 EUR monatlich verdient, zahlt für den übersteigenden Betrag keinen höheren Beitrag, hat demzufolge eine kleine Einsparung.

Die Bemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt für Verdiener in den alten Bundesländern bei 5.00,00 EUR pro Monat. In den neuen Bundesländern beibt sie unverändert bei  4.800,00 EUR monatlich.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Die für 2012 geplante Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde verschoben. Als Begründung wird angegeben, dass die Finanzbehörden die technische Umsetzung nicht rechtzeitig sicherstellen können.
Daher gilt für alle Arbeitnehmer: es gibt keine neue Lohnsteuerkarte für 2012, sondern die alte -gelbe- Lohnsteuerkarte gilt weiterhin. Änderungen der Besteuerungsmerkmale müssen dem Arbeitgeber wie schon im Vorjahr durch entsprechende Bescheinigungen mitgeteilt werden.
Die Einführung des elektronischen Verfahrens ist nun für 2013 vorgesehen.

Bankenhaftung bei Kartenverlust

Bisher haben die Banken es sich leicht gemacht: wurde einem Kunden die Kredit- oder EC-Karte entwendet und damit durch Unberechtigte Geld abgehoben, trug der Kunde das Risiko und hatte somit den Schaden.
Durch ein neues Urteil des BGH vom 29.11.2011 (AZ XI ZR 370/10) dürfte sich das jetzt ändern. So liegt nun die Beweislast, dass der Kunde leichtfertig gehandelt und seine Sorgfaltspflicht verletzt hat,  bei der Bank. Bekanntmachung des BGH zu diesem Urteil.

Kindergeld

 Vom Steuervereinfachungsgesetz, das im November 2011 beschlossen wurde, profitieren Eltern von Kindern  in Ausbildung über 18 Jahren.
Die Einkommens-und Bezügeprüfung entfällt. Der Kindergeldanspruch wird für Kinder bis zum Alter von 25 Jahren ohne weitere Überprüfung anerkannt, soweit es sich um eine Erst-Ausbildung handelt.

Weitere   Änderungen  2012

Die Regelsätze für den Bezug von Leistungen gem. SGB II - kurz auch Hartz IV genannt - werden ab 1.1.2012 erhöht. So liegt dann der Regelbedarfsbetrag bei 374,00 EUR monatlich.

Die Einzelheiten und detaillierten Beträge entnehmen Sie der Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Zurück von Aktuelles 2012 zur Startseite





Weiterführende Links

Altersvorsorge

Vergeich von Bankkonten

Elterngeld

Festgeld

Privat krankenversichern?

Richtig sparen

2011 ohne neue Lohnsteuerkarte





| Home | Impressum |Kontakt |Über mich |

Copyright© 2007-2012 by Private-Finanzen-Info.com

Die Informationen auf diesen Seiten sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt worden.
Die Autorin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.